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Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma:
Stickerei Spremberg - Inh. Birgit Sachse, Siedlung 17, 03130 Spremberg OT Lieskau

Stand: 01.01.2018


Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Bestellungen, Aufträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Stickerei Spremberg.
Für Lieferungen/Leistungen ins Ausland gilt deutsches Recht. Alle Abweichungen von diesen AGB´s müssen von uns schriftlich
bestätigt werden. Wir weisen hiermit ausdrücklich die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zurück, wenn diese von unseren
AGB´s abweichen.
Mit Bestellung erkennt der Auftraggeber unsere AGB´s an.

Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit und Inhalt sind freibleibend. Alle zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie
Abbildungen, Zeichnungen, Stichschätzungen, Größen oder Maßangaben sind nur ungefähr. Die rechtsverbindliche Annahme eines
Angebotes durch die Stickerei Spremberg erfolgt schriftlich bzw. fernschriftlich zu den dem Kunden mitgeteilten Vereinbarungen oder in
der Preisliste festgelegten Entgelt.
Angebote, Auftragserteilung durch den Kunden und deren Annahme durch die Firma Stickerei Spremberg bedürfen der Schriftform. Im
Falle der elektronischen Datenübermittlung sind die empfangenen Daten verbindlich.
Kaufverträge kommen durch die Bestellung des Kunden zustande, sofern die Firma Stickerei Spremberg diesen nicht unverzüglich
widerspricht. Diese können wiederum durch die Lieferung und/oder die Rechnungsstellung ersetzt werden.

Preise

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben wie etwa in Katalogen, auf
Internetseiten und in sonstigen Publikationen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Firmensitz. Verpackung, Fracht,
Porto, Versicherung und sonstige Nebenkosten werden extra berechnet. Angegebene Frachtkosten gelten jeweils nur für Lieferungen
innerhalb Deutschlands. Für die Aktualität der veröffentlichten Preise wird keine Haftung übernommen. Jederzeitige
Preisänderung/Produktaktualisierung ohne Vorankündigung bleibt vorbehalten.

Leistungserbringung

Die Stickerei Spremberg wird ihre Leistungen nach den erhaltenen Informationen des Kunden fachgerecht erbringen. Der Kunde hat in
seinem Auftrag alle erforderlichen und wesentlichen Daten und Umstände für die Leistungserbringung der Stickerei Spremberg
anzugeben. Soweit dies mangels Kenntnis oder Erfahrung des Kunden nicht möglich ist oder sonst nicht spezifiziert wird, bearbeitet die
Stickerei Spremberg den Auftrag nach besten Wissen und Gewissen, gemäß den geschulten Branchenerfahrungen. Der Kunde ist auf
Nachfrage über leistungsbestimmende Faktoren zu unverzüglicher Auskunft verpflichtet. Verzögerungen oder Leistungsmängel, die auf
unrichtigen oder verspäteten Informationen des Kunden beruhen, entbinden diesen nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgeltes.
Hierdurch bedingter Mehraufwand sowie im Falle von Änderungen nach Auftragserteilung ist der Stickerei Spremberg zu vergüten.
Es gelten die vereinbarten Lieferfristen für die Leistungen der Stickerei Spremberg. Eine Überschreitung von bis zu 8 Tagen gilt noch als
fristgerecht.

Zahlungsbedingungen und Verzug

Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens ab Erhalt der Ware ohne Abzug fällig und zahlbar.
Als Rechnungsdatum gilt der Tag der Lieferung. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns das
Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen nur per Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit dem Kunden zu vereinbarenden
Zahlungskonditionen zu liefern. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Stickerei Spremberg über den Betrag verfügen kann.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren
Geschäften.
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (bei Privatkunden) bzw. 9% (bei Geschäftskunden)
über dem aktuellen Basiszinssatz sowie Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung anzusetzen und zu berechnen.
Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Erfolgt auch nach Mahnung die Bezahlung nicht innerhalb der darin gesetzten
Frist, werden alle offenen Rechnungen des Kunde sofort zur Zahlung fällig. Die Forderungen können sodann an ein Inkassounternehmen
zum Inkasso oder an einen Rechtsanwalt zur Titulierung übergeben werden.

Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Alle Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt sowie unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

Bei Zahlungen/Überweisungen sind im Verwendungszweck der Name des Bestellers sowie die Bestellnummer (bei Bestellungen per
Vorkasse) oder die Rechnungs-und Kundennummer (bei Bestellungen auf Rechnung) auf das angegebene Konto zu tätigen.
Sollte es wegen fehlerhafter und/oder unvollständiger Angaben zu Lieferverzögerungen oder Terminüberschreitungen kommen,
sind diese nicht der Stickerei Spremberg anzulasten.

Vorlagen für Stickmuster

Sofern der Kunde Muster oder Vorlagen übergibt oder übersendet, hat er für den Fall, dass er deren Rückgabe wünscht dies ausdrücklich
bei Angebotserteilung oder Übersendung zu erklären. Die Erklärung bedeutet zugleich die Kostenübernahme  für durch Lagerung und
Rücksendung entstehende Aufwendungen.

Muster

Speziell für den Kunden gefertigte oder angeforderte Muster werden zum Einzelpreis zuzüglich Versandkosten berechnet.
Sondervereinbarungen bezüglich der Muster gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Rückgabe oder Umtausch sind
grundsätzlich ausgeschlossen.
Sollte es bei gestickten Mustern zu Abweichungen bei der farblichen Umsetzung des Logos gegenüber der Vorlage des Kunden
kommen, berechtigt es den Kunden nicht, den Rechnungsbetrag zurückzufordern oder die bestickte Ware an uns zurückzusenden.


Stickprogramme

Die von der Stickerei Spremberg erstellten Stickprogramme werden elektronisch archiviert. Das für einen Kunden speziell angefertigte
Stickprogramm wird weder direkt noch indirekt an Dritte weitergegeben. Die Rechte an dem für den Kunden erstellten Stickprogramm
verbleibt bei dem Kunden.

Lieferungen, Versand und Versandkosten

Lieferungen/Leistungen erfolgen ab Firmensitz auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Im Falle des Versandes erfolgt dieser mit
einem Frachtführer unserer Wahl. Versandkosten werden pauschal nach Aufwand berechnet. Sollte es zur Einhaltung des vereinbarten
Liefertermins erforderlich sein, die Lieferung per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten vorzunehmen, gehen die hierfür
anfallenden Kosten zusätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
Teillieferungen sind jederzeit zulässig und können vom Auftraggeber nicht zurückgewiesen werden.
Angegebene Liefertermine versuchen wir unbedingt einzuhalten. Gleichwohl dienen sie mangels ausdrücklicher Bestätigung eines festen
Termins nur als Anhaltspunkt über die Leistungszeit. Die Überschreitung einer Frist berechtigt in keinem Fall zum Schadensersatz oder
Rücktritt vom Vertrag.
Können dennoch vereinbarte Lieferzeiten aufgrund höherer Gewalt, einer Betriebsstörung oder Lieferverzug unserer Vorlieferanten nicht
eingehalten werden, sind wir berechtigt, die Lieferfrist um den Behinderungszeitraum zu verlängern oder wahlweise vom Vertrag
zurückzutreten.

Gewährleistungsmängel und Beanstandungen

Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Lieferung - bei versteckten Mängeln sofort nach Bekannt werden - schriftlich an uns
zu richten. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Beanstandete Ware ist uns auf
Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen oder nach Wahl auf Kosten der Stickerei
Spremberg zurückzusenden. Wurde die Ware bereits weiter geliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das
Zusammenführen der beanstandeten Ware zu Lasten des Auftraggebers.

Die Haftung, insbesondere für von der Stickerei Spremberg nicht zu vertretende Leistungsverzögerungen oder -mängel,
Betriebsstörungen sowie für indirekte oder direkte Mängelfolgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Sollte vom Auftraggeber gelieferte Ware bestickt werden, liegt das alleinige Risiko für evtl. Beschädigungen während der Stickvorgänge
beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Ersatz der Ware besteht nicht. Wird durch die Stickerei Spremberg die zu bestickende Ware
beschafft, liegt das Beschädigungsrisiko bei der Stickerei Spremberg

Veredelte Ware ist vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen und kann nicht mehr beanstandet werden. Der Auftraggeber
verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken und Ähnliches) auf Übereinstimmung hinsichtlich Menge
und/oder Qualität/Ausführung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. bei Lieferung an Dritte von diesem Dritten
untersuchen zu lassen.

Marken- und Urheberrechte Dritter; Datenschutzrechte

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Warenzeichen-,
Lizenzrechte etc.) verletzt werden. Die Stickerei Spremberg ist insoweit lediglich Verarbeiter für Rechnung. Der Auftraggeber hat die
Stickerei Spremberg von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen und alle dadurch entstehenden Kosten
der Stickerei Spremberg unverzüglich zu übernehmen.

Die Stickerei Spremberg ist berechtigt, Logos, Namen und/oder Firmenbezeichnungen der Auftragsgeber in jeglicher Form nur für eigene
Zwecke wie zum Beispiel Werbung und/oder in einer Referenzliste zu verwenden. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden die Daten
der Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird der Firmensitz von Stickerei Spremberg vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke
enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile der AGB´s unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden
Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, sofern eine Regelung nach dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung
nicht gefunden werden kann.